Ausbildungsdauer
Die Lehrgangsdauer beträgt vier Semester (zwei Jahre). Der Unterricht findet an drei bis vier Abende pro Woche mit je vier Unterrichtseinheiten à 45 Minuten statt. Die Unterrichtszeit ist von 18:30 bis 21:45 Uhr. Es gilt die Ferienordnung der öffentlichen Schulen. Die Ausbildung beinhaltet zusätzlich zum klassischen Unterricht mindestens 20 % an Selbstlernphasen.
Ihre Vorteile
- Vor einer Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, ein unverbindliches Beratungsgespräch mit der Schulleitung zu führen
- Individuelle Betreuung der Teilnehmer_innen. Falls erforderlich, wird ein spezieller Förderunterricht angeboten
- Starker Praxisbezug im Unterricht
- Umfangreiche Laborübungen mit praxisgerechten Geräten und Messeinrichtungen in Kleingruppen
- Moderne Technologien und Unterrichtsmethoden in Theorie und Praxis
- Bestens qualifiziertes Lehrpersonal
- Persönliche Betreuung bei der Themenauswahl und bei der Ausarbeitung der Abschlussarbeit
- Wo erforderlich, erhalten die Teilnehmer_innen Skripten, welche speziell für den Unterricht der Werkmeisterschule erstellt wurden
- Wir informieren Sie gerne über Förderungsmöglichkeiten
Mit dem Werkmeisterbrief eröffnen sich viele Möglichkeiten
Gemäß § 18 Gewerbeordnung, BGBl. 194/1994 kann die Befähigung für ein Handwerk durch den Abschluss einer Werkmeisterschule, die erfolgreiche Ablegung der "Unternehmerprüfung" sowie eine zwei- bis vierjährige fachliche Tätigkeit nachgewiesen werden. Somit können Werkmeister den Weg in die Selbständigkeit beschreiten oder als gewerbliche Geschäftsführer_innen tätig werden. Im Bereich der Elektrotechnik gilt die Elektrotechnik-Zugangsverordnung BGBl. II 42/2003: Der Kurs "Elektrotechnische Sicherheitsvorschriften" (= 40 Unterrichtseinheiten) ist eine Voraussetzung für die selbstständige Ausübung des Elektrotechniker-Gewerbes. Der Abschluss dieses Kurses erfolgt mit einer kommissionellen Prüfung.
- Werkmeister sind gemäß § 19 des Rahmenkollektivvertrages für Angestellte der Industrie in der Verwendungsgruppe Meister II (vergleichbar mit einem Fachschulabschluss) anerkannt.
- Die Werkmeisterschule ersetzt die Ausbilderprüfung. Die Absolvent_innen sind daher zur Ausbildung von Lehrlingen berechtigt.
- Anrechnung für HTL für Berufstätige: Gemäß § 5 Abs. 3 SchUG-B können Absolvent_innen einer facheinschlägigen Werkmeisterschule in das dritte Semester der Höheren Technischen Lehranstalt für Berufstätige aufgenommen werden.
- Bei erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfung an einer Werkmeisterschule entfällt die im Berufsreifeprüfungsgesetz festgelegte Teilprüfung "Fachbereich".
Die Absolvent_innen erhalten gemäß Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen ein innerhalb der EU anerkanntes Zeugnis. Seit 1. Januar 2008 sind die Werkmeister der Ausbildungsrichtungen Elektrotechnik, Kunststofftechnik, Technische Chemie und Umwelttechnik den entsprechenden Industriemeistern in Deutschland gleichgestellt (BGBl. III 2/2008).
Aufnahmevoraussetzungen
Personen mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung in einem facheinschlägigen Beruf oder Absolvent_innen einer einschlägigen Fachschule erfüllen die Aufnahmevoraussetzungen für die Werkmeisterschule. Bei anderen Ausbildungen werden die Voraussetzungen in jedem Einzelfall geprüft. Bei Fragen können Sie uns jederzeit kontaktieren - wir beraten Sie gerne!