AK Werkmeisterschulen

Bei Werkmeisterschulen handelt es sich um Sonderformen der gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen. Sie bieten Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung eine Chance, ihre theoretische Fachbildung zu erweitern. Die Werkmeisterschulen am BFI Tirol werden berufsbegleitend angeboten und dauern zwei Jahre (vier Semester), in denen Sie zur qualifizierten technischen Führungskraft ausgebildet werden.


Was ist ein Werkmeister?

Absolvent_innen der Werkmeisterschule sind qualifizierte technische Führungskräfte, zu deren Kernaufgaben die Koordination der Produktion sowie die Sicherstellung von Qualitäts- und Arbeitsschutzstandards gehören. Werkmeister zählen zu den gefragtesten Mitarbeiter_innen in Gewerbe und Industrie, weil sie Praktiker_innen sind, die ihre Fähigkeiten mit theoretischem Wissen und neuen Entwicklungen kombinieren können. Sie haben die Herausforderung angenommen, sich in einer zweijährigen Schule weiterzubilden, in der sie nicht nur ihr Fachwissen erweitern, sondern darüber hinaus auch allgemein- und persönlichkeitsbildende Unterrichtsfächer absolviert haben.

 

AK Werkmeisterschule am BFI Tirol

Fachrichtungen und Schulorte

Derzeit werden folgende Fachrichtungen am BFI Tirol angeboten:

  • Elektrotechnik
  • Maschinenbau
  • Mechatronik

 

Schulorte:

HTL Jenbach - Maschinenbau und Mechatronik
Schalserstraße 43 
6200 Jenbach 

 

BFI Tirol - Elektrotechnik
Ing.-Etzel-Straße 7
6020 Innsbruck

 

Tiroler Fachberufsschule für Wirtschaft und Technik - Elektrotechnik
Salurner Straße 22
6330 Kufstein

Werkmeisterschule VS Meisterprüfung

Gemeinsamkeiten

Im Wesentlichen sind Ihre Berechtigungen mit der Werkmeisterschule und der gewerblichen Meisterprüfung (die teilweise auch als Befähigungsprüfung bezeichnet wird) identisch. So sind Sie mit beiden Abschlüssen berechtigt, sich selbständig zu machen und Aufgaben auf Meisterniveau zu übernehmen. Auch die Kosten der beiden Varianten unterscheiden sich abzüglich diverser Förderungen meist nur geringfügig. Die Unterschiede liegen vor allem in Form, Umfang und Dauer der Ausbildungen.


Meisterprüfung

Bei der gewerblichen Meisterprüfung belegen Sie einen Kurs, der Sie auf die kommissionelle Prüfung bei der Wirtschaftskammer vorbereitet. Diese Kurse können häufig geblockt und in relativ kurzer Zeit absolviert werden, dafür muss jedoch eine Auszeit vom Beruf in Kauf genommen werden. Die Ausbilder- und die Unternehmerprüfung sind außerdem meist zusätzlich abzulegen. Die Option der klassischen Meisterprüfung ist damit unter anderem besonders dann zu empfehlen, wenn Sie sich möglichst schnell selbständig machen möchten.


Werkmeisterschule

In der Werkmeisterschule absolvieren Sie im Laufe von zwei Schuljahren alle Fächer laut Lehrplan. Anstelle einer einzelnen großen Prüfung erhalten Sie nach jedem Semester ein Zeugnis. Das vermittelte theoretische Wissen ist umfangreicher und sowohl die Ausbilder-, als auch die Unternehmerprüfung sind in der Ausbildung inkludiert. Aufgrund des berufsbegleitenden Aufbaus und der umfassenden technischen und allgemeinbildenden Inhalte ist die Werkmeisterschule somit die optimale Weiterbildung für Facharbeiter_innen in Betrieben.

Alle wichtigen Informationen zu Ihrer Ausbildung

Ausbildungsdauer

Die Lehrgangsdauer beträgt vier Semester (zwei Jahre). Der Unterricht findet an drei bis vier Abende pro Woche mit je vier Unterrichtseinheiten à 45 Minuten statt. Die Unterrichtszeit ist von 18:30 bis 21:45 Uhr. Es gilt die Ferienordnung der öffentlichen Schulen. Die Ausbildung beinhaltet zusätzlich zum klassischen Unterricht mindestens 20 % an Selbstlernphasen. 

 

Ihre Vorteile

  • Vor einer Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, ein unverbindliches Beratungsgespräch mit der Schulleitung zu führen
  • Individuelle Betreuung der Teilnehmer_innen. Falls erforderlich, wird ein spezieller Förderunterricht angeboten
  • Starker Praxisbezug im Unterricht
  • Umfangreiche Laborübungen mit praxisgerechten Geräten und Messeinrichtungen in Kleingruppen
  • Moderne Technologien und Unterrichtsmethoden in Theorie und Praxis
  • Bestens qualifiziertes Lehrpersonal
  • Persönliche Betreuung bei der Themenauswahl und bei der Ausarbeitung der Abschlussarbeit
  • Wo erforderlich, erhalten die Teilnehmer_innen Skripten, welche speziell für den Unterricht der Werkmeisterschule erstellt wurden
  • Wir informieren Sie gerne über Förderungsmöglichkeiten

 

Mit dem Werkmeisterbrief eröffnen sich viele Möglichkeiten

Gemäß § 18 Gewerbeordnung, BGBl. 194/1994 kann die Befähigung für ein Handwerk durch den Abschluss einer Werkmeisterschule, die erfolgreiche Ablegung der "Unternehmerprüfung" sowie eine zwei- bis vierjährige fachliche Tätigkeit nachgewiesen werden. Somit können Werkmeister den Weg in die Selbständigkeit beschreiten oder als gewerbliche Geschäftsführer_innen tätig werden. Im Bereich der Elektrotechnik gilt die Elektrotechnik-Zugangsverordnung BGBl. II 42/2003: Der Kurs "Elektrotechnische Sicherheitsvorschriften" (= 40 Unterrichtseinheiten) ist eine Voraussetzung für die selbstständige Ausübung des Elektrotechniker-Gewerbes. Der Abschluss dieses Kurses erfolgt mit einer kommissionellen Prüfung.

  • Werkmeister sind gemäß § 19 des Rahmenkollektivvertrages für Angestellte der Industrie in der Verwendungsgruppe Meister II (vergleichbar mit einem Fachschulabschluss) anerkannt.
  • Die Werkmeisterschule ersetzt die Ausbilderprüfung. Die Absolvent_innen sind daher zur Ausbildung von Lehrlingen berechtigt. 
  • Anrechnung für HTL für Berufstätige: Gemäß § 5 Abs. 3 SchUG-B können Absolvent_innen einer facheinschlägigen Werkmeisterschule in das dritte Semester der Höheren Technischen Lehranstalt für Berufstätige aufgenommen werden.
  • Bei erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfung an einer Werkmeisterschule entfällt die im Berufsreifeprüfungsgesetz festgelegte Teilprüfung "Fachbereich".

Die Absolvent_innen erhalten gemäß Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen ein innerhalb der EU anerkanntes Zeugnis. Seit 1. Januar 2008 sind die Werkmeister der Ausbildungsrichtungen Elektrotechnik, Kunststofftechnik, Technische Chemie und Umwelttechnik den entsprechenden Industriemeistern in Deutschland gleichgestellt (BGBl. III 2/2008).

 

Aufnahmevoraussetzungen

Personen mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung in einem facheinschlägigen Beruf oder Absolvent_innen einer einschlägigen Fachschule erfüllen die Aufnahmevoraussetzungen für die Werkmeisterschule. Bei anderen Ausbildungen werden die Voraussetzungen in jedem Einzelfall geprüft. Bei Fragen können Sie uns jederzeit kontaktieren - wir beraten Sie gerne!

 

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